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OLG Celle, 03.07.2002 - 7 U 123/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Werkvertrag: Teilung der Nachbesserungskosten nach unterlassenen Bedenken gegen die Ausführungsart bei falscher Planungsvorgabe durch den Auftraggeber
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VOB/B § 4 Nr. 3 § 13 Nr. 3; BGB § 254
Mängelhaftung des Unternehmers bei fehlerhafter Fachplanung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lüneburg - 7 O 39/99
- OLG Celle, 03.07.2002 - 7 U 123/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.07.1998 - VII ZR 350/96
Erfolgshaftung des Werkunternehmers; Mangelhaftigkeit eines Werks wegen …
Auszug aus OLG Celle, 03.07.2002 - 7 U 123/01
Liegt ein Baumangel vor, weil sich der Unternehmer an die vereinbarte Ausführungsart gehalten hat, dann sind die Kosten notwendiger Zusatzleistungen im Rahmen der Gewährleistung in aller Regel als SowiesoKosten zu behandeln, woran die grundsätzliche Erfolgshaftung des Unternehmers nichts ändert (dazu auch BGH in Baurecht 1999, 37). - BGH, 22.03.1984 - VII ZR 286/82
Ausspruch einer doppelten Zug-um-Zug-Verurteilung im Werklohnprozeß
Auszug aus OLG Celle, 03.07.2002 - 7 U 123/01
c) Die Beklagten müssen sich an den Nachbesserungskosten durch einen Zuschuss in Höhe der von ihnen zu tragenden SowiesoKosten von 22.277,50 DM und der von ihnen aufgrund der unzureichenden Planung und Erstellung des Leistungsverzeichnisses zu übernehmenden Nachbesserungskosten von 21.998,33 DM zu beteiligen, da eine Verrechnung nicht möglich ist (dazu BGH in NJW 1984, 1679). - LG Frankfurt/Main, 13.08.1999 - 7 O 39/99
Zahlung bei Erfolg
Auszug aus OLG Celle, 03.07.2002 - 7 U 123/01
7 U 123/01 7 O 39/99 LG Lüneburg Verkündet am 3. Juli 2002 #######, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.